| /Was ist zu tun im Sterbefall? | |||||
| Was ist zu tun im Sterbefall? Rufen Sie uns an: Telefon 02261 76775 - wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar! Wenn möglich sollte der Hausarzt bzw. der Notarzt benachrichtigt werden, dieser stellt den Totenschein aus, der dann auch beim Verstorbenen bleiben sollte. Er benötigt dazu den Personalausweis des Verstor- benen. Erst nach Erstellung der Todesbescheinigung darf der Verstorbene abgeholt werden. Wissen sollten Sie, dass der Verstorbenen noch bis zu 36 Stunden zu Hause aufbewahrt werden kann, wenn Sie das Bedürfnis haben in vertrauter Umge- bung Abschied zu nehmen. Schauen Sie nach, ob ein Bestattungsvorsorgever- trag oder ein Testament vorliegt. ![]() |
![]() Notwendige Unterlagen für die Abwicklung der Formalitäten bei Verheirateten: Familienstammbuch mit Heiratsurkunde bei Ledigen: Familienstammbuch der Eltern mit Geburtsurkunde bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Recht- gültigkeitsvermerk oder Vermerk im Familienbuch- auszug bei Verwitweten: Familienstammbuch mit Heirats- urkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes, Per- sonalausweis oder Reisepass des Verstobenen, Krankenkassenkarte bei Rentnern: letzter Rentenbescheid, Lebens- bzw. Sterbegeldpolicen bei vorhanden Wahlgräbern: Kaufurkunde Falls keine Urkunden vorhanden sein sollten, helfen wir Ihnen gern bei der Beschaffung. |
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